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Recht auf Home Office ja oder nein?

Worauf ihr beim Arbeiten von Daheim jetzt unbedingt achten solltet

Arbeiten von Daheim - durch Corona revolutioniert
Welche Auswirkungen hat Corona auf das Home Office?
Laut einer Umfrage des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung arbeiten seit Beginn der Corona-Krise etwa 35 Prozent aller Deutschen im Homeoffice, während vor der Pandemie nur etwa zwölf Prozent der Beschäftigten gelegentlich oder dauerhaft von daheim aus arbeiteten. Ob sich dieser Trend auch nach der Krise weiter fortsetzt oder gar das diskutierte Gesetz kommt, bleibt abzuwarten. Doch einige Punkte sollte man zum Thema Homeoffice gerade jetzt beachten.

Arbeitsminister Hubertus Heil hatte bereits vor zwei Monaten für ein Recht auf Homeoffice argumentiert. Er kündigte an, im Herbst einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen zu wollen. Kritik bekam der Vorschlag vor allem deshalb, weil er unabhängig von der aktuellen Pandemie für einen Rechtsanspruch auf das Arbeiten von Daheim sorgen soll. Es handelt sich also nicht um ein Gesetz, um Arbeitnehmer davor zu schützen, sich in der derzeitigen Situation einem gesundheitlichen Risiko auszusetzen, sondern um einen Vorschlag, der über einen beschränkten Zeitraum hinaus reicht und viele weitere Fragen mitbringt. Beispielsweise nach der Regelung der Arbeitsbedingungen oder der Erreichbarkeit im Homeoffice.

 

Darf mein Chef mir verbieten, von Daheim zu arbeiten?

In der jetzigen Situation gibt es kein gesetzlich festgelegtes Recht auf Homeoffice. Das heißt sofern es im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt ist, dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Zustimmung des Chefs von daheim aus arbeiten. Laut der IHK München besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf das Arbeiten im Homeoffice. Auch Angst vor einer Ansteckung ist kein triftiger Grund daheim zu bleiben – es sei denn, die Verlegung ins Home Office ist mit dem Arbeitgeber abgeklärt. Wer trotzdem nicht in die Arbeit kommt, dem droht eine Verwarnung und kann bei Wiederholung sogar gekündigt werden. Dies gilt auch andersherum: Der Arbeitgeber kann seine Angestellten nicht dazu zwingen, von daheim aus zu arbeiten, wenn es dazu keine vertragliche Regelung gibt. Die einzige Ausnahme: Wenn sich der Arbeitnehmer in Quarantäne befindet und sich zum Schutz vor potentieller Ansteckung selbst isolieren muss.

 

Bleiben die Arbeitszeiten gleich?

Nur wenn also der Arbeitsvertrag bereits eine Regelung zur Arbeit von Daheim erhält, oder Mitarbeiter und Arbeitgeber beide einverstanden sind, ist Homeoffice eine Möglichkeit. Zu beachten ist dabei, dass auch im Homeoffice die gleichen Arbeitszeiten gelten und die Angestellten außerhalb dieser Zeiten auch nicht erreichbar sein müssen. Vertrauen ist hier die beste Basis, um eine gute Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern und Arbeitgeber auch weiterhin zu garantieren. Auch wenn manche Arbeitgeber Protokolle erwarten, oder gar selbst die Arbeitszeiten über Webcams oder die Login-Zeiten im Unternehmensnetzwerk überprüfen.

 

Diese Sache mit dem Datenschutz

Datenschutz ist ein weiteres Thema, das im Homeoffice vielen Kopfschmerzen bereitet. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer hier mehr oder weniger die gleichen Regeln einhalten wie im Büro. Keine Betriebsgeheimnisse ausplaudern, Akten nicht offen herumliegen lassen und niemandem Zugang zum Computer gewähren. Dafür, dass der Arbeitnehmer ein sicheres Endgerät und Zugang zu einem VPN hat, sollte der Arbeitgeber sorgen. Eine hilfreiche Checkliste, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer datenschutztechnisch im Homeoffice beachten sollten, hat beispielsweise das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht zusammengestellt.

 

Mehrheit der Deutschen wünscht sich Möglichkeit zum Homeoffice

Es gibt viel zu beachten bei den Homeoffice-Regelungen. Und sollte es längerfristig ein Recht auf das Arbeiten von Daheim geben, muss noch viel neu definiert und geregelt werden. Dennoch könnte die jetzige Situation der Startschuss für eine flexiblere Arbeitswelt sein. Eine Umfrage des Bundesverbands Digitale Wirtschaft zeigt, dass in einer „gesundheitsgefährdenden Situation“ mehr als die Hälfte alle Befragten gerne im Homeoffice arbeiten würden. Auch erwarten 66 Prozent der Arbeitnehmer unter solchen Umständen entsprechend digitale Lösungen des Arbeitgebers, um das Arbeiten von Daheim aus möglich zu machen. „Viele Angestellte gehen Tätigkeiten nach, die mit entsprechenden digitalen Lösungen problemlos auch von zu Hause aus erledigt werden könnten. Jetzt können Arbeitgeber Verantwortung dort zeigen, wo es technisch möglich ist“, sagt Marco Junk, Geschäftsführer des BVDW. „Vielleicht führt uns diese Krise in Deutschland endlich dazu, die Digitalisierung der Arbeitswelt ernsthaft zu betreiben“

 

Die Umfrage des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung findet ihr hier:

https://www.diw.de/de/diw_01.c.789505.de/publikationen/diw_aktuell/2020_0041/vor_dem_covid-19-virus_sind_nicht_alle_erwerbstaetigen_gleich.html

 

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